Wi­der­spruchs­kla­ge, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Widerspruchsklage
Lautschrift
[ˈviːdɐʃprʊxsklaːɡə]

Rechtschreibung

Worttrennung
Wi|der|spruchs|kla|ge

Bedeutung

(bei Zwangsvollstreckungen) Klage, mit der ein Dritter an dem beschlagnahmten Gegenstand ein die Vollstreckung ausschließendes Recht (z. B. Eigentum) geltend macht

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