Wahl­be­am­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Wahlbeamter

Rechtschreibung

Worttrennung
Wahl|be|am|ter

Bedeutung

Beamter, zu dessen Berufung in das Beamtenverhältnis eine Wahl (2a) erforderlich ist (z. B. Bürgermeister, Landrat)

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beamter

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