Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Vervielfältigungsrecht

Rechtschreibung

Worttrennung
Ver|viel|fäl|ti|gungs|recht

Bedeutung

ausschließlich dem Urheber vorbehaltenes Recht, Vervielfältigungen (2) seines Werkes herzustellen

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