aus den Sozialwahlen hervorgegangene (als höchstes Organ der Selbstverwaltung der Versicherungsträger im Sozialbereich fungierende) Versammlung der Vertreter von Arbeitnehmern und -gebern mit der Aufgabe, den Haushaltsplan festzustellen, die Beitragshöhe in der Kranken- und Unfallversicherung zu bestimmen