Ver­trags­händ­ler, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Vertragshändler
Lautschrift
[fɛɐ̯ˈtraːkshɛndlɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ver|trags|händ|ler

Bedeutung

selbstständiger Groß- oder Einzelhändler, der Waren eines oder mehrerer bestimmter Hersteller im eigenen Namen für eigene Rechnung verkauft

Beispiel
  • die Vertragshändler von BMW
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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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