Un­ter­wer­fungs­klau­sel, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Unterwerfungsklausel

Rechtschreibung

Worttrennung
Un|ter|wer|fungs|klau|sel

Bedeutung

(unter bestimmten Voraussetzungen geltende) Erklärung eines Schuldners, sich einer sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen

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