Un­ter­brin­gungs­be­fehl, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Unterbringungsbefehl

Rechtschreibung

Worttrennung
Un|ter|brin|gungs|be|fehl

Bedeutung

(anstelle eines Haftsbefehls) erlassene Anordnung, dass ein Beschuldigter, der nicht schuldfähig ist, einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist

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