Un­fall­geg­ner, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Versicherungswesen
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Unfallgegner

Rechtschreibung

Worttrennung
Un|fall|geg|ner

Bedeutung

Unfallbeteiligter, der Ansprüche gegen einen anderen Beteiligten oder eine andere Beteiligte erhebt oder gegen den von jemand anderem Ansprüche erhoben werden

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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