Übermaßverbot, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Übermaßverbot
- Lautschrift
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[ˈyːbɐmaːsfɛɐ̯boːt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Über|maß|ver|bot
Bedeutung
ⓘVerbot für die öffentliche Verwaltung, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks nicht unbedingt erforderlich sind und zu dem angestrebten Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis stehen
Grammatik
ⓘohne Plural