Tes­ta­ments­voll­stre­cker, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Testamentsvollstrecker

Rechtschreibung

Worttrennung
Tes|ta|ments|voll|stre|cker

Bedeutung

vom Erblasser testamentarisch eingesetzte männliche Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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