Straf­ver­fü­gung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Strafverfügung

Rechtschreibung

Worttrennung
Straf|ver|fü|gung

Bedeutungen (2)

  1. Festsetzung einer Strafe in Form einer Geldbuße für ein geringfügiges Delikt ohne gerichtliche Verhandlung
    Gebrauch
    österreichisch, sonst früher
  2. bei Einspruch gegen einen Strafbescheid (b) nach erneuter Prüfung getroffene richterliche Entscheidung über eine Strafe
    Gebrauch
    schweizerisch

Grammatik

die Strafverfügung; Genitiv: der Strafverfügung, Plural: die Strafverfügungen

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