Strafverfügung, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Strafverfügung
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Straf|ver|fü|gung
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Festsetzung einer Strafe in Form einer Geldbuße für ein geringfügiges Delikt ohne gerichtliche Verhandlung
- Gebrauch
- österreichisch, sonst früher
-
bei Einspruch gegen einen Strafbescheid (b) nach erneuter Prüfung getroffene richterliche Entscheidung über eine Strafe
- Gebrauch
- schweizerisch
Grammatik
ⓘdie Strafverfügung; Genitiv: der Strafverfügung, Plural: die Strafverfügungen