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Staatsnotrecht , das
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Wortart: ⓘ
Substantiv, Neutrum
Gebrauch: ⓘ
Staatsrecht
Aussprache: ⓘ
Betonung
Staa tsnotrecht
Worttrennung
Staats|not|recht
Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, bei Staatsnotstand auch ohne gesetzliche Ermächtigung die notwendigen Maßnahmen zu treffen (z. B. in die Grundrechte des Einzelnen einzugreifen)
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