So­zi­al­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Sozialrecht
Lautschrift
[zoˈtsi̯aːlrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
So|zi|al|recht

Bedeutungen (2)

  1. Bereich des Rechts (1a), der im Wesentlichen die durch die Sozialgesetzgebung geschaffenen Rechtsnormen umfasst
    Grammatik
    ohne Plural
  2. Recht, das jemandem im Rahmen der Sozialgesetzgebung zusteht
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