Sekundogenitur, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache früher
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Sekundogenitur
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Se|kun|do|ge|ni|tur
Bedeutung
ⓘBesitz[recht], Anspruch des Zweitgeborenen und seiner Linie (in Fürstenhäusern) (vgl. Primogenitur)
Herkunft
ⓘzu lateinisch secundo = zweitens und genitura = Geburt
Grammatik
ⓘdie Sekundogenitur; Genitiv: der Sekundogenitur, Plural: die Sekundogenituren