Schutz­herr, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Schutzherr

Rechtschreibung

Worttrennung
Schutz|herr

Bedeutungen (2)

    1. männliche Person, die Inhaber besonderer Macht über bestimmte unter ihren Schutz gestellte Abhängige war
      Gebrauch
      früher
    2. Inhaber der Schutzherrschaft (1b) über ein Gebiet
  1. Gebrauch
    veraltet

Grammatik

der Schutzherr; Genitiv: des Schutzherrn, seltener: Schutzherren, Plural: die Schutzherren, seltener: Schutzherrn

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