Richterrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Richterrecht
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rich|ter|recht
Bedeutung
ⓘvon Richtern (1) durch Auslegung geschaffenes Recht zu Rechtsfragen, die (noch) nicht gesetzlich geregelt sind