Reichs­kanz­ler, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Reichskanzler

Rechtschreibung

Worttrennung
Reichs|kanz|ler

Bedeutungen (2)

  1. im Deutschen Reich (1871–1918) höchster, vom Kaiser ernannter, allein verantwortlicher und einziger Minister, der die Politik des Reiches leitete und den Vorsitz im Bundesrat führte
    Kurzform
    Kanzler (1b)
    1. Vorsitzender der Reichsregierung in der Weimarer Republik
      Kurzform
      Kanzler (1b)
    2. diktatorisches Staatsoberhaupt während der nationalsozialistischen Herrschaft
      Kurzform
      Kanzler (1b)
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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