Rechts­irr­tum, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsirrtum
Lautschrift
[ˈrɛçtsʔɪrtuːm]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|irr|tum

Bedeutung

Irrtum hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen, gegen die verstoßen wird (nicht hinsichtlich des Sachverhalts, Tatbestands)

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