Rechts­hil­fe, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtshilfe
Lautschrift
[ˈrɛçtshɪlfə]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|hil|fe

Bedeutung

Hilfe in einem Verfahren, die ein bis dahin unbeteiligtes Gericht einem darum ersuchenden Gericht oder einer Verwaltungsbehörde durch eine Amtshandlung leistet

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