Rechts­ein­wen­dung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
Rechtseinwendung

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|ein|wen|dung

Bedeutung

Geltendmachung eines Rechtes, das einem behaupteten Anspruch entgegensteht

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