Rech­te­in­ha­ber, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Rechteinhaber

Rechtschreibung

Worttrennung
Rech|te|in|ha|ber

Bedeutung

männliche Person, die über ein Schutzrecht, über Schutzrechte verfügt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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