Vollmacht, Berechtigung des Staates, einer Gemeinde o. Ä., für einen bestimmten oder für mehrere vergleichbare Verwendungszwecke bis zum bewilligten Höchstbetrag einen Kredit aufzunehmen
Gebrauch
Politik schweizerisch
einer Privatperson gewährter Bankkredit, dessen minimale und maximale Höhe [= Rahmen] vertraglich vereinbart werden, der aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in bedarfsabhängiger Höhe abgerufen wird