Prü­fungs­kom­mis­sar, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Prüfungskommissar
Lautschrift
[ˈpryːfʊŋskɔmɪsaːɐ̯]

Rechtschreibung

Worttrennung
Prü|fungs|kom|mis|sar

Bedeutung

Vertreter einer staatlichen Behörde, der eine Prüfung (3) überwacht

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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