Pri­vat­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Privatrecht
Lautschrift
[priˈvaːtrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Pri|vat|recht

Bedeutungen (2)

  1. Teil des Rechts, der die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander regelt, die Interessen der Einzelnen zum Gegenstand hat (im Unterschied zum öffentlichen Recht, das dem Gemeinwohl dient); Zivilrecht
    Grammatik
    ohne Plural
  2. Menschen in ihrer Eigenschaft als Privatbürger[innen] zustehendes Recht
    Beispiel
    • ein Eingriff in die Privatrechte
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