Teil des Rechts, der die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander regelt, die Interessen der Einzelnen zum Gegenstand hat (im Unterschied zum öffentlichen Recht, das dem Gemeinwohl dient); Zivilrecht
Grammatik
ohne Plural
Menschen in ihrer Eigenschaft als Privatbürger[innen] zustehendes Recht