Post­ge­heim­nis, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Postgeheimnis
Lautschrift
[ˈpɔstɡəhaɪ̯mnɪs]

Rechtschreibung

Worttrennung
Post|ge|heim|nis

Bedeutung

Recht, das es Dritten, besonders dem Staat und den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen oder Kenntnisse über jemandes Postverkehr weiterzugeben

Beispiel
  • das Postgeheimnis wahren, verletzen
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