Pflegebeauftragter
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Politik
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
-
Pflegebeauftragter
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Pfle|ge|be|auf|trag|ter
Bedeutung
ⓘmännliche Person, die im Auftrag einer staatlichen Institution Belange, Interessen der Pflege (b) gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt
- Beispiele
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- der Pflegebeauftragte der Bundesregierung
- den neuen Pflegebeauftragten der Landesregierung vorstellen
Grammatik
ⓘvgl. Beauftragter