Pfle­ge­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Politik
Aussprache:
Betonung
Pflegebeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Pfle|ge|be|auf|trag|ter

Bedeutung

männliche Person, die im Auftrag einer staatlichen Institution Belange, Interessen der Pflege (b) gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt

Beispiele
  • der Pflegebeauftragte der Bundesregierung
  • den neuen Pflegebeauftragten der Landesregierung vorstellen
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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