Pfandrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Pfandrecht
- Lautschrift
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[ˈpfantrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Pfand|recht
Bedeutung
ⓘRecht, das jemand als Pfandgläubiger an einer zum Pfand (1a) gegebenen Sache erworben hat, sodass er sie verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt
Grammatik
ⓘdas Pfandrecht; Genitiv: des Pfandrechts, Pfandrechtes, Plural: die Pfandrechte