Pfand­gläu­bi­ge­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Pfandgläubigerin

Rechtschreibung

Worttrennung
Pfand|gläu|bi|ge|rin

Bedeutung

Gläubigerin, die im Besitz eines Pfandes (1a) ist, das sie zu ihren Gunsten verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht zahlt

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