Pfandgläubigerin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Pfandgläubigerin
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Pfand|gläu|bi|ge|rin
Bedeutung
ⓘGläubigerin, die im Besitz eines Pfandes (1a) ist, das sie zu ihren Gunsten verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht zahlt