Pfandgläubiger, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Pfandgläubiger
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Pfand|gläu|bi|ger
Bedeutung
ⓘGläubiger, der im Besitz eines Pfandes (1a) ist, das er zu seinen Gunsten verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht zahlt