Pfand­gläu­bi­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Pfandgläubiger

Rechtschreibung

Worttrennung
Pfand|gläu|bi|ger

Bedeutung

Gläubiger, der im Besitz eines Pfandes (1a) ist, das er zu seinen Gunsten verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht zahlt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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