Pe­ti­ti­ons­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Petitionsrecht

Rechtschreibung

Worttrennung
Pe|ti|ti|ons|recht

Bedeutung

verfassungsmäßiges Recht, sich mit einer Petition unmittelbar an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden

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