Pas­siv­le­gi­ti­ma­ti­on, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Passivlegitimation

Rechtschreibung

Worttrennung
Pas|siv|le|gi|ti|ma|ti|on

Bedeutung

im Zivilprozess sachliche Befugnis der beklagten Person, ihre Rechte geltend zu machen

Antonyme zu Passivlegitimation

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