Ordnungsmacht, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Politik
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Ordnungsmacht
- Lautschrift
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[ˈɔrdnʊŋsmaxt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ord|nungs|macht
Bedeutung
ⓘstaatliche Institution (1), die für die Aufrechterhaltung und Verteidigung der bestehenden Ordnung (3c) zuständig ist, besonders Polizei, Militär o. Ä.