Ord­nungs­macht, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Politik
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Ordnungsmacht
Lautschrift
[ˈɔrdnʊŋsmaxt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ord|nungs|macht

Bedeutung

staatliche Institution (1), die für die Aufrechterhaltung und Verteidigung der bestehenden Ordnung (3c) zuständig ist, besonders Polizei, Militär o. Ä.

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