Ord­nungs­amt, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Ordnungsamt

Rechtschreibung

Worttrennung
Ord|nungs|amt

Bedeutungen (2)

  1. städtische Behörde, die für die Erfassung aller für die ordnungsgemäße Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Daten, Angaben o. Ä. und für die Ausgabe von entsprechenden Ausweisen, Genehmigungen o. Ä. zuständig ist
  2. Gebäude, in dem ein Ordnungsamt (a) untergebracht ist
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