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Offenbarungseid , der
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Wortart: ⓘ
Substantiv, maskulin
Gebrauch: ⓘ
Rechtssprache veraltet, noch umgangssprachlich
Häufigkeit: ⓘ
▒▒ ░░░
Aussprache: ⓘ
Betonung
Offenba rungseid
Worttrennung
Of|fen|ba|rungs|eid
Eid, mit dem ein Schuldner [auf Verlangen des Gläubigers] erklärt, seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß dargelegt zu haben und nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen; eidesstattliche Versicherung
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