Of­fen­ba­rungs­eid, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache veraltet, noch umgangssprachlich
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Offenbarungseid

Rechtschreibung

Worttrennung
Of|fen|ba|rungs|eid

Bedeutung

Eid, mit dem ein Schuldner [auf Verlangen des Gläubigers] erklärt, seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß dargelegt zu haben und nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen; eidesstattliche Versicherung

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