Nut­zungs­recht, auch Nüt­zungs­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Nutzungsrecht
Nützungsrecht
Lautschrift
[ˈnʊtsʊŋsrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Nut|zungs|recht, Nüt|zungs|recht

Bedeutung

Recht zur Nutzung einer Sache; Berechtigung, Befugnis, ein fremdes Eigentum in bestimmter Weise zu nutzen (2a)

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