Nichtgeschäftsfähiger, nicht Geschäftsfähiger
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- Wortart: ⓘ
- substantiviertes Adjektiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Nichtgeschäftsfähigernicht Geschäftsfähiger
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Nicht|ge|schäfts|fä|hi|ger, nicht Ge|schäfts|fä|hi|ger
Bedeutung
ⓘmännliche Person, die nicht [mehr] in der Lage ist, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen
Grammatik
ⓘder Nichtgeschäftsfähige/ein Nichtgeschäftsfähiger; des/eines Nichtgeschäftsfähigen; die Nichtgeschäftsfähigen/zwei Nichtgeschäftsfähige oder der nicht Geschäftsfähige/ein nicht Geschäftsfähiger; des/eines nicht Geschäftsfähigen, die nicht Geschäftsfähigen/zwei nicht Geschäftsfähige