Nicht­ge­schäfts­fä­hi­ger, nicht Ge­schäfts­fä­hi­ger

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nichtgeschäftsfähiger
nicht Geschäftsfähiger

Rechtschreibung

Worttrennung
Nicht|ge|schäfts|fä|hi|ger, nicht Ge|schäfts|fä|hi|ger

Bedeutung

männliche Person, die nicht [mehr] in der Lage ist, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Nichtgeschäftsfähige/ein Nichtgeschäftsfähiger; des/eines Nichtgeschäftsfähigen; die Nichtgeschäftsfähigen/zwei Nichtgeschäftsfähige oder der nicht Geschäftsfähige/ein nicht Geschäftsfähiger; des/eines nicht Geschäftsfähigen, die nicht Geschäftsfähigen/zwei nicht Geschäftsfähige

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