Ne­ben­kla­ge, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nebenklage
Lautschrift
[ˈneːbn̩klaːɡə]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ne|ben|kla|ge

Bedeutung

Klage, mit der sich jemand (als Betroffener) dem öffentlichen, durch den Staatsanwalt eingeleiteten Strafverfahren anschließt

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?