Me­di­en­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Medienbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Me|di|en|be|auf|trag|ter

Bedeutung

männliche Person, die von einem Leitungsgremium, einer Institution, Organisation o. Ä. damit beauftragt ist, sich um den Bereich der Massenmedien, um deren Belange oder den Kontakt zu ihnen zu kümmern

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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