Land­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Landrecht
Lautschrift
[ˈlantrɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Land|recht

Bedeutung

(im Mittelalter) allgemeines, für das ganze Land geltendes Recht für Fälle, die nicht unter besondere Rechte (z. B. eines Standes, einer Stadt o. Ä.) fallen

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