Kron­zeu­gin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Kronzeugin

Rechtschreibung

Worttrennung
Kron|zeu|gin

Bedeutung

(im angloamerikanischen Strafverfahren) weibliche Person, die gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeugin der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der sie selbst beteiligt war

Herkunft

vgl. Kronzeuge im 19. Jahrhundert nach englisch King's evidence

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?