Kon­kurs­gläu­bi­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
besonders österreichisch, schweizerisch Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Konkursgläubiger
Lautschrift
[kɔŋˈkʊrsɡlɔɪ̯bɪɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Kon|kurs|gläu|bi|ger

Bedeutung

Gläubiger, der bei einem Konkursverfahren Anspruch auf einen Teil des Vermögens des zahlungsunfähigen Unternehmens hat; Insolvenzgläubiger

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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