Jus primae Noctis
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Jus primae Noctis
- Lautschrift
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[- ˈpriːmɛ -]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Jus pri|mae Noc|tis
Bedeutung
ⓘ[im Mittelalter gelegentlich bezeugtes] Recht eines Grundherrn auf die erste Nacht mit der neuvermählten Frau eines Hörigen, Leibeigenen
Herkunft
ⓘlateinisch = Recht der ersten Nacht
Grammatik
ⓘdas Jus primae Noctis; Genitiv: des Jus primae Noctis