Jagdschein, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Jagdschein
- Lautschrift
-
[ˈjaːktʃaɪ̯n]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Jagd|schein
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird
-
[imaginärer] Freibrief (1) wegen [amtlich festgestellter und bescheinigter] Unzurechnungsfähigkeit
- Herkunft
- bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier jagen darf, was anderen verboten ist
- Gebrauch
- umgangssprachlich
- Beispiel
-
- der kann sich das erlauben, er hat ja den Jagdschein!