In­ven­tar­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Aussprache:
Betonung
Inventarrecht
Lautschrift
[ɪnvɛnˈtaːɐ̯rɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
In|ven|tar|recht

Bedeutung

Recht des Erben, beim Nachlassgericht ein Verzeichnis des Nachlasses einzureichen

Grammatik

das Inventarrecht; Genitiv: des Inventarrecht[e]s

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