In­sol­venz­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
besonders Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Insolvenzrecht

Rechtschreibung

Worttrennung
In|sol|venz|recht

Bedeutung

Recht (1a), das die Rechte von Gläubigern und Gläubigerinnen bei einer Insolvenz des Schuldners, der Schuldnerin festlegt

Beispiel
  • die Verträge wurden nach altem Insolvenzrecht entworfen
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