Insolvenzrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- besonders Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Insolvenzrecht
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- In|sol|venz|recht
Bedeutung
ⓘRecht (1a), das die Rechte von Gläubigern und Gläubigerinnen bei einer Insolvenz des Schuldners, der Schuldnerin festlegt
- Beispiel
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- die Verträge wurden nach altem Insolvenzrecht entworfen