(in germanischer Zeit) für die Dauer eines Kriegszugs gewählter oder durch Los bestimmter Heerführer
(von der Merowingerzeit an) über mehrere Grafen gesetzter königlicher Amtsträger mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen [und Unabhängigkeit vom König]
Adelstitel eines Angehörigen des hohen Adels im Rang zwischen König und Fürst (als Bestandteil des Familiennamens hinter dem Vornamen stehend)
Grammatik
ohne Plural
Beispiele
der Besitz Herzog Meiningens, des Herzogs [von] Meiningen
Herrn Friedrich Herzog [von] Meiningen
sehr geehrter Herr Herzog [von] Meiningen
Angehöriger des hohen Adels im Rang zwischen König und Fürst; Träger des Adelstitels Herzog (2a)
Beispiele
der Herzog kommt
sie traf mit mehreren Herzögen Europas zusammen
💡
Verwendung der Personenbezeichnung
In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker)
gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei
dieser Verwendung
ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere.
Deswegen wird seit einiger Zeit über
sprachliche Alternativen
diskutiert.
mittelhochdeutsch herzoge, althochdeutsch herizogo, wohl aus dem Gotischen, ursprünglich = Heerführer, 1. Bestandteil zu Heer, 2. Bestandteil zu ziehen