Herrin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Her|rin
Bedeutungen (3)
ⓘ-
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weibliche Person, die über andere oder über etwas herrscht; Gebieterin; Besitzerin
- Beispiele
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- Herrin auf, von Schloss Höheneich
- Herrin des Hauses sein
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- ihre eigene Herrin sein (von niemandem abhängig, an niemandes Weisungen gebunden sein: sie war schon immer ihre eigene Herrin)
-
weibliche Person, die jemanden, etwas unter Kontrolle hat, beherrscht (2)
- Beispiel
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- Herrin der Lage, des Verfahrens sein
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- nicht [mehr] Herrin ihrer Sinne sein (nicht wissen, was sie tut; die Selbstbeherrschung verlieren)
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Anrede für eine Herrin (1)
- Gebrauch
- früher
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- Gebrauch
- verhüllend
Synonyme zu Herrin
ⓘHerkunft
ⓘvgl. Herr mittelhochdeutsch hē̌r(re), althochdeutsch herro, zu dem Komparativ hēríro = älter, ehrwürdiger, erhabener, zu: hēr, hehr; wahrscheinlich Lehnübersetzung von mittellateinisch senior = Herr, eigentlich = Komparativ von lateinisch senex = alt
Grammatik
ⓘdie Herrin; Genitiv: der Herrin, Plural: die Herrinnen