Haupt­schuld­ne­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Hauptschuldnerin
Lautschrift
[ˈhaʊ̯ptʃʊldnərɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
Haupt|schuld|ne|rin

Bedeutungen (2)

  1. weibliche Person, die einer Gläubigerin, einem Gläubiger die größte Summe schuldet
  2. bei einer Bürgschaft eigentliche, ursprüngliche Schuldnerin (für den die Bürgin, der Bürge einstehen muss)
    Gebrauch
    Rechtssprache
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