Haupt­an­ge­klag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Hauptangeklagter

Rechtschreibung

Worttrennung
Haupt|an|ge|klag|ter

Bedeutung

Angeklagter, gegen den sich die meisten Anklagepunkte richten

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Angeklagter

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