Handhabe, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Hand|ha|be
Bedeutungen (2)
ⓘ-
etwas, was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt
- Beispiele
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- [k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische Handhabe [gegen jemanden, etwas] haben
- jemandem eine Handhabe für ein Einschreiten geben
-
- Gebrauch
- veraltet
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch hanthabe, althochdeutsch hanthaba = Griff, Henkel
Grammatik
ⓘdie Handhabe; Genitiv: der Handhabe, Plural: die Handhaben